Begriff "Register"

Mal wieder beschäftigt mich die Frage, was ein Register ist.

Strenggenommen ist ein Register wohl nur eines, dass per Gesetz oder Verordnung als solches deklariert wurde.

Für die Verwaltungsdaten-Informationsplattform wird es so formuliert:

Der Begriff Register wird auf der VIP nicht nur für Register verwendet, die namentlich so benannt sind, sondern dient auch als Oberbegriff für Verzeichnisse, Listen, Rollen, Kataster oder sonstige Verwaltungs­daten­bestände.

In einem anderen Projekt habe ich diese Definition gefunden:

Register im Sinne des Projektes sind systematisch organisierte elektronische Sammlungen
von Informationen (oft Datenbanken) zu einem Thema oder Sachverhalt. In der Regel han-
delt es sich dabei um offizielle Datenbestände, die von einer Behörde oder Institution geführt
werden und bestimmte gesetzliche oder verwaltungstechnische Zwecke erfüllen.

Das klingt für mich so ähnlich wie die weite Definition der VIP.

Nachdem ich den Leitfaden für Datenbestände zum Anschluss an das NOOTS gelesen habe, scheint es mir, dass Register nur solche Datenressourcen sind, die Informationen über Personen (natürlich oder jursitisch) enthalten.

Kann das das „Geheimnis“ des Begriffs Register sein?