Grundlagen für digitale Verwaltung

Meine Analyse zu den bisherigen Arbeiten an digitaler Verwaltung:

  • Online-Dienste, Registermodernisierung und EUDI-Wallet werden bisher getrennt betrachtet und bearbeitet.
  • Die Projekte und Umsetzungsprojekte weisen eine Vielzahl von Abhängigkeiten von anderen Modulen auf, ohne die eine Umsetzung sich verzögert, erschwert wird oder kein Erfolg möglich ist.
  • Das Erproben unterschiedlicher Ansätze erfolgt nicht, dadurch fallen Misslingens- oder Umsetzungsrisiken nicht frühzeitig auf.
  • Großprojekte wie die Registermodernisierung bergen beträchtliche Risiken, da NOOTS, Registerdatennavigation, alle Fachdatenkonzepte, Datenschutzcockpit und die Echtzeiterreichbarkeit aller Verwaltungsbestände notwendige Bedingungen für das Funktonieren sind.
  • Die grundlegende Struktur der Architektur wurde zu keinem Zeitpunkt breit öffentlich diskutiert.

Vorschlag für künftiges Vorgehen

  • Jeder Baustein digitaler Verwaltung sollte eigenständig funktionieren, ohne von anderen Modulen abhängig zu sein.
  • Die Behörden behalten Autonomie für ihre internen Prozesse. Diese Unabhängigkeit schafft Geschwindigkeit und eröffnet Experitmentierräume.
  • Die Archtektur sollte so einfach wie möglich sein.
  • Bürger und Unternehmen stehen im Zentrum, sie werden als Subjekte betrachtet, für die die digitale Verwaltung optimiert wird.
  • Digitale Verwaltung ist auf eine noch unvorstellbar bessere Verwaltung ausgerichtet, sie zeichnet nicht bisherige Prozesse nach.

Konkreter Ansatz:

  • Jeder Bürger erhält als Teil seiner digitalen Identität einen digitalen Zwilling.
  • Dieser digitale Zwilling enthält alle Attribute, die der Bürger hat, in digitaler Form. Er entsteht mit Geburt, bekommt Berechtigungen und Bestätigungen, heiratet und wird geschieden, bis er am Ende des Lebens stirbt.
  • So hat der Bürger und nur er jederzeit einen Rundumblick auf alle seine Eigenschaften. Er kann sie nicht direkt ändern, aber digital vorlegen.
  • Bei Änderungen werden diese Änderungen automatisch an den digitalen Zwilling gepusht. So sind nur dann Datenänderungen nötig, wenn sich tatsächlich Veränderungen ergeben.
  • Die Verwaltungsdatenbestände der Behörden speisen zwar den digitalen Zwilling, bleiben aber autonom.
  • Auch Unternehmen erhalten digitale Zwillinge.
  • Die Attribute in Bezug auf Unternehmen (Prokura, Befugnisse) werden in den diigtalen Zwilling des Bürgers eingebunden.
  • Der Regelungsansatz des Bayerischen Digitalgesetzes zur digitalen Identität (Art. 11 BayDiG) können als Beispiel dienen.

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