Maschinenlesbar

Was ist ein „maschinenlesbares Format“? Die Antwort scheint einfach, wird aber an verschiedenen Stellen unterschiedlich definiert oder gelebt. In der Richtlinie (EU) 2019/1024 Artikel 2 Punkt 13 wird der Begriff ziemlich gut definiert:

„maschinenlesbares Format“ ein Dateiformat, das so strukturiert ist, dass Softwareanwendungen konkrete Daten, einschließlich einzelner Sachverhaltsdarstellungen und deren interner Struktur, leicht identifizieren, erkennen und extrahieren können

Auf die unterschiedlichen Legaldefinitionen aufmerksam gemacht wurde ich durch den Blogbeitrag https://stefan.bloggt.es/2026/02/was-heisst-eigentlich-maschinenlesbar-und-weiss-das-auch-der-gesetzgeber/.

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