Open Data und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Man verzeihe mir die laienhaften juristischen Ausführungen. Nach meinem Verständnis müssen Daten die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten nicht als Open Data veröffentlicht werden. Siehe z.B. hier den BMDV Leitfaden. Seite 10

Leider ohne Quelle habe ich mal gehört, dass der Schutz von BuG nach 3 bzw. 5 Jahren auslaufen würden. Würde das bedeuten, dass Behörden solche Daten dann wieder veröffentlichen müsste? Macht das bereits jemand?

Ein konkretes Beispiel wären z.B. Daten aus Markterhebungen oder Auskunftsersuchen.

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