Man verzeihe mir die laienhaften juristischen Ausführungen. Nach meinem Verständnis müssen Daten die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten nicht als Open Data veröffentlicht werden. Siehe z.B. hier den BMDV Leitfaden. Seite 10
Leider ohne Quelle habe ich mal gehört, dass der Schutz von BuG nach 3 bzw. 5 Jahren auslaufen würden. Würde das bedeuten, dass Behörden solche Daten dann wieder veröffentlichen müsste? Macht das bereits jemand?
Ein konkretes Beispiel wären z.B. Daten aus Markterhebungen oder Auskunftsersuchen.