In Artikel 3 der HVD-Durchführungsverordnung heißt es:
(2) Die in Absatz 1 genannten öffentlichen Stellen legen die Nutzungsbedingungen der API und die Kriterien für die Dienstqualität bezüglich der Leistung, Kapazität und Verfügbarkeit fest und veröffentlichen diese. Die Nutzungsbedingungen müssen in einem für Menschen lesbaren und maschinenlesbaren Format verfügbar sein. Sowohl die Nutzungsbedingungen als auch die Kriterien für die Dienstqualität müssen mit den gemäß Artikel 4 festgelegten Modalitäten für die Weiterverwendung hochwertiger Datensätze vereinbar sein.
Während es für Dateien bekannte Lizenzfamilien (Creative Commons) gibt, kenne ich so etwas für APIs nicht. Eine Namensnennung und eine Einschränkung auf nicht-kommerzielle Nutzung kann ich mir noch vorstellen. Aber was kann/muss sonst noch geregelt werden? Und gibt es etablierte Nutzungsbedingungen, die man direkt verwenden kann?